6 September 2021 Ressourcen auf Deutsch Die anwaltliche Informationspflicht über die Honorarhöhe FLORIAN WEGMANNM. A. HSG in Law and Economics, Fachanwalt SAV Erbrecht,Wenger & Vieli AG, ZürichALINE BODMERMLaw, Substitutin, Wenger & Vieli AG, Zürich Das Bundesgericht hat entschieden, dass Art. 12 lit. i 2. Teilsatz BGFA so zu verstehen ist, dass Anwälteihre Klienten auch unabhängig von einem Auskunftsbegehren unaufgefordert periodisch überdie Höhe des geschuldeten Honorars unterrichten müssen. Was eine angemessene Rechnungsperiodedarstellt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn zu Beginn desMandats eine Vereinbarung darüber getroffen wurde, wie die Information über die geschuldete Honorarhöhewährend der laufenden Mandatsführung erfolgen soll. Laden Sie die Datei herunter Fb Tw Ln